Dipl.-Psych. Dr. phil. Ulrich Mann

Kontakt

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer:

09131 / 5 33 33 78

Sprechzeiten

Termine vereinbare ich telefonisch zu meinen telefonischen Erreichbarkeitszeiten. Hierfür erreichen Sie mich von Ausnahmefällen abgesehen wie folgt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.10 bis 09.00 Uhr

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die telefonischen Erreichbarkeitszeiten wegen nachfolgender Termine pünktlich um 09:00 Uhr enden müssen. Anrufe zwischen 08.55 Uhr und 09.00 Uhr müssen dementsprechend sehr kurz gehalten werden.

Termine

Gegenwärtig biete ich in folgenden Zeitfenstern Gesprächstermine / Therapiesitzungen in der Praxis an:

Montag: von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: ---  von 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: von 9.00 - 12.00 Uhr  ---

Formales

Eine Psychotherapie kann von den Krankenkassen* finanziert werden, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und eine geplante Behandlung eine ausreichend günstige Aussicht auf Verbesserung erwarten lässt.

Für eine erste Kontaktaufnahme zur Abklärung von Diagnose und Indikation sind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen seit 1. April 2017 Gesprächstermine im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden vorgesehen. In meiner Praxis wären dies 1 bis maximal 3 Termine zu je 50 Minuten. Wenn eine Indikation besteht und ich einen Therapieplatz für Sie frei habe, machen Sie bei mir in der Folge 2 bis maximal 4 sogenannte "probatorische" Sitzungen.

Bei Privatversicherungen sind wie bisher bis zu 5 probatorische Sitzungen üblich. In diesen ersten Sitzungen nehmen wir uns Zeit, Ihr Anliegen zu besprechen.

Wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt und Sie eine Therapie bei mir durchführen möchten, stellen wir dann einen Antrag bei der Krankenkasse. Der Umfang der Therapie beträgt bei den gesetzlichen Krankenkassen für eine Kurzzeittherapie bis zu 2 x 12 Sitzungen und bei Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. In ggf. besonders zu begründenden Ausnahmefällen ist eine Fortführung um weitere 20 Sitzungen möglich (bei privaten Krankenversicherungen sind die Kontingente mehr oder weniger ähnlich). Unabhängig vom Kostenträger finden die Sitzungen in der Regel einmal pro Woche statt und dauern 50 Minuten.

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, bringen Sie bitte zum ersten Termin und zu Beginn jedes neuen Quartals Ihre Versichertenkarte mit.

Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie im Zweifelsfall am besten vorher, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Die notwendigen Formalitäten können bei verschiedenen Versicherungen und Tarifen erheblich voneinander abweichen. Grundlage der Berechnung des Honorars ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen wollen oder bei Anliegen, bei denen keine Leistungspflicht der Krankenversicherungen besteht (z.B. bei Selbsterfahrung, Persönlichkeitsentwicklung oder Lebensberatung), gilt wie bei privat Versicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Berechnungsgrundlage des Honorars.

Soweit ich Ihnen keinen freien Platz anbieten kann, können Sie für die Suche nach einem Therapeuten auch gut die Online-Arztsuche der KVB nutzen.

* Es gibt auch andere Kostenträger (z.B. Berufsgenossenschaft), bei denen mehr oder weniger analoge Regelungen gelten, auf welche hier aber nicht näher eingegangen werden kann.